Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Frage der Suizidbeihilfe und der Erklärung der „autonomen Selbstbestimmung“ als leitendem juristischen Grundsatz auch im Hinblick auf den Tod eines Menschen, ergeben sich im Praxisfeld tiefgreifende Fragestellungen. Wird die Suizidassistenz zu einer „medizinischen Option“ in der Therapie von Schwerkranken und Sterbenden? Ist die palliative Versorgung eine Alternative in Pflegeheimen und Krankenhäusern? Welche gesellschaftliche Fragen und Veränderungen sind zu erhoffen oder zu befürchten?
Referent: Günther Renner, Klinikseelsorger am Universitätsklinikum Regensburg